Grünen-Ministerin scannt 56.000 Migranten auf Straftaten

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Der Skandal um die sogenannte „Coesfelder Liste“ führt in Nordrhein-Westfalen zu spürbaren Konsequenzen. Integrationsministerin Verena Schäffer (Grüne) ordnet eine umfassende Überprüfung aller rund 56.000 ausreisepflichtigen Personen im Bundesland an. Dabei sollen Vorstrafen, laufende Ermittlungsverfahren sowie potenzielle Sicherheitsrisiken systematisch erfasst werden. Das vorrangige Ziel dieser Maßnahme besteht darin, straffällig gewordene Personen sowie Gefährder künftig wesentlich schneller abzuschieben.
Im Integrationsausschuss des Landtags kündigte die Ministerin ein umfangreiches Paket an Maßnahmen an. Sie betonte das Vorhaben, sicherzustellen, dass entsprechende Prioritätsfälle in den Ausländerbehörden ganz oben auf dem Bearbeitungsstapel liegen.
Fast jeder Dritte auffällig
Grundlage für die Entscheidung bilden alarmierende Daten aus vorausgegangenen Kontrollen. In Nordrhein-Westfalen wurden bereits etwa 6.800 abgelehnte Asylbewerber aus dem Irak sowie aus Westbalkanstaaten überprüft. Das Ergebnis zeigt, dass mit rund 2.100 Personen fast jeder Dritte strafrechtlich auffällig geworden ist – insgesamt handele es sich um rund 12.000 Straftaten. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei 18 Einzelpersonen mit Verbindungen zur Organisierten Kriminalität sowie mehreren Migranten, die wegen sicherheitsrelevanter oder extremistischer Bezüge im Fokus der Sicherheitsorgane stehen.
Kritik an Behördenabläufen
Auslöser der landesweiten Offensive ist die Entwicklung rund um die „Coesfelder Liste“. Die dortige Zentrale Ausländerbehörde hatte der Stadt Köln bereits im Jahr 2024 Unterstützung bei der Rückführung hunderter Ausreisepflichtiger angeboten. Da dieses Angebot ungenutzt blieb, wurden zahlreiche Straftäter nicht zurückgeführt. Die Landesregierung will nun verhindern, dass vergleichbare Vorgänge erneut in Verwaltungsakten untergehen.
Zentrale Datenerfassung
Künftig werden relevante Informationen zu Vorstrafen, Ermittlungen, Passersatzpapieren und zum Status laufender Verfahren zentral gebündelt. Die Kommunen sind verpflichtet, diese Daten verbindlich zu übermitteln. Die Bezirksregierungen überwachen die Abläufe, um Verzögerungen frühzeitig zu erkennen.
Ministerin Schäffer stellte klagestellend fest, dass die Priorisierung von Kriminellen die generelle Ausreisepflicht anderer abgelehnter Personen nicht aufhebe. Wer rechtlich ausreisepflichtig sei, müsse das Land weiterhin verlassen, jedoch erhalten Straftäter künftig Vorrang.

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