Nach intensiven Verhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD bis unmittelbar vor Sitzungsbeginn hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) zur Neuordnung der Pflegeversicherung verabschiedet.
Die wichtigsten Beschlüsse und Eckpunkte im Überblick
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Stabile Beiträge zum Jahreswechsel: Der Pflegebeitrag wird zum 1. Januar 2027 nicht angehoben und bleibt vorerst stabil.
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Keine Kürzungen bei Rentenpunkten: Für pflegende Angehörige soll es entgegen früherer Diskussionsstände keine Kürzungen bei den Rentenansprüchen geben.
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Neuausrichtung der Begutachtung: Das Begutachtungssystem zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit wird überarbeitet und zielgenauer ausgestaltet.
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Einsparungen zur Finanzkonsolidierung: Um das finanziell stark unter Druck stehende System zu stabilisieren, sind strikte Konsolidierungsmaßnahmen vorgesehen.
Einrichtung einer Expertenkommission
Eine neu einzusetzende Expertenkommission soll bis Ende Januar tagen und Vorschläge erarbeiten, um die Pflegeversicherung für die 2030er-Jahre nachhaltig und zukunftsfähig aufzustellen.
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Steigende Systembelastung: Gesundheitsminister Linnemann verwies auf den enormen Zuwachs an Versorgungsfällen: Derzeit gibt es in Deutschland rund sechs Millionen Pflegebedürftige, verglichen mit etwa zwei Millionen vor 20 Jahren.
